Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall hatten, benötigen Sie schnell zuverlässige und kompetente Hilfe. Sie brauchen einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der den Schaden an Ihrem Kfz vollständig erfasst.
Nur mit einem Sachverständigengutachten können Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung Ihres Unfallgegners in vollem Umfang erfolgreich geltend machen.
Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein so genannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenshöhe liegt nicht höher als bis 600,- bis 750,- €), dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.
Jedem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadensumfang und Schadenshöhe zu beauftragen.
Immer wieder kommt es auf Neufahrzeugtransporten zu unvorhersehbaren Transportschäden an Neufahrzeugen. Das Ingenieurbüro Klaus Sturm übernimmt die Verifizierung von Transportschäden an Ihrem Neufahrzeug
Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen oder verkaufen wollen und nicht wissen, ob der Preis gerechtfertigt ist benötigen Sie eine unabhängige und verlässliche Fahrzeugbewertung. Als Käufer ist es für Sie außerdem noch wichtig, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein unfallfreies Fahrzeug handelt oder nicht.
Für viele Autofahrer ist ein Oldtimer ein Statussymbol oder eine Wertanlage und bilden somit eine besondere Kategorie in der Fahrzeugbewertung.
Fahrzeugbewertungen dienen der Ermittlung eines Orientierungswertes für gebrauchte Fahrzeuge. Dazu gehören sowohl PKW, LKW, Busse, Transporter oder Wohnwagen und Wohnmobile.