Unfall – Was tun

Bevor Sie sich an das Ingenieurbüro Klaus Sturm zur Sicherung Ihrer Ansprüche wenden, beachten Sie bitte die folgenden zehn Regeln für das richtige Verhalten nach dem Unfall:

1. Unfallstelle absichern
Warnblinkanlage einschalten und das Warndreieck in 100 Meter Entfernung aufstellen.
2. Rettung aus dem Gefahrenbereich
Alle Unfallbeteiligten aus dem Gefahrenbereich retten. Eingeschlossene befreien und Brände sofort bekämpfen. Eine oft verkannte Gefahr droht trotz Absicherung durch herankommende Fahrzeuge, insbesondere bei Nebel oder hinter Kurven.
3. Rettungskräfte informieren
Bei schweren Unfällen und auf jeden Fall, wenn es Verletzte gibt, die Polizei (Ruf 110) oder die Rettungsleitstelle (Ruf 112) informieren und dabei an »die fünf W« denken:

  • Wo ist es passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte?
  • Welche Verletzungen?
  • Warten auf Rückfragen

4. Erste Hilfe leisten

Oft erhalten Verletzte keinerlei Beistand, obwohl es reichlich Helfer gäbe. Auch wer sich nicht in der Lage fühlt zu helfen, sollte sich nicht abwenden, sondern Unfallopfer durch Anteilnahme beruhigen.

5. Beweise sichern

Beweismittel sichern: Am besten Fotos von der Unfallstelle machen, ansonsten eine Skizze zeichnen. Erst wenn man den Unfall aufgenommen hat, dürfen die Unfallspuren beseitigt werden.

6. Verkehrsfluss wieder herstellen
Bei Bagatellschäden möglichst schnell die Fahrbahn räumen, dabei darauf achten, dass keine Gegenstände zurückbleiben.
7. Zeugen notieren
Name, Anschrift und Telefonnummern von Zeugen notieren.

8. Vorsicht bei Aussagen
Die Aufregung am Unfallort verleitet zu unbedachten oder missverständlichen Äußerungen. Keine Aussagen unter Druck machen. Auf keinen Fall sollte man seine Schuld am Unfall anerkennen: Sonst darf in bestimmten Fällen die Versicherung später die Zahlung verweigern.
9. Versicherung des Unfallgegners ermitteln
Wenn der Unfallgegner seine Versicherung nicht mitteilt, kann man diese beim Zentralruf der Autoversicherer erfragen. Service-Nummer: 0180.25026 (6 Ct./Min. bei Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk: maximal 60 Ct. pro Anruf). Eigene Versicherung informieren (wenn nötig).

10. Kfz-Sachverständigen mit der Schadenbewertung beauftragen.
Beauftragen Sie das Ingenieurbüro Sturm zur Erstellung eines Kfz-Gutachten.

Klaus Sturm – Ihr unabhängiger Kfz Sachverständiger.