Oldtimer

Oldtimer-Gutachten – wofür eine Oldtimerbewertung nötig ist

Für viele Autofahrer ist ein Oldtimer ein Statussymbol oder eine Wertanlage und bilden somit eine besondere Kategorie in der Fahrzeugbewertung.

Je älter und besser der Zustand eines Fahrzeugs ist, desto wertvoller der Oldtimer. Obwohl Oldtimer auch Auktionsgebote von mehreren Millionen Euro erzielen können, liegt der durchschnittliche Wert von Oldtimern in Deutschland bei 15.000 bis 20.000 Euro.

Der Verkauf eines gut erhaltenen Oldtimers kann eine Menge Geld bringen, wenn gewisse Kriterien erfüllt wurden. Oldtimer sind immer Gebrauchtfahrzeuge, dessen Wert von einem Oldtimer-Gutachter ermittelt werden kann. Wie genau ein Fahrzeug den Status als Oldtimer erlangt, wie eine Oldtimer-Bewertung vorgenommen wird und wie eine Wertsteigerung für den Oldtimer erfolgt, erfahren Sie im Ingenieurbüro Klaus Sturm.

Als Oldtimer kommen Kraftfahrzeuge in Frage, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt. Wer solch ein altes Auto besitzt, kann ein H-Kennzeichen beantragen, welches Vorteile bei der Kfz-Steuer bringt. Um dieses Kennzeichen zu erhalten, ist ein Oldtimer-Gutachten (auch H-Gutachten genannt) erforderlich.

Eine Kurzbewertung von Ihrem Oldtimer bzw. ein Wertgutachten von Ihrem Oldtimer sollten Sie alle zwei bis drei Jahre anfertigen lassen, um den aktuellen Marktwert zu ermitteln. Diese Bewertung von Ihrem Oldtimer kann im Schadensfall wichtig sein, wenn Entschädigungszahlungen der Versicherung bestimmt werden müssen.
Voraussetzungen für ein positives Gutachten für ihren Oldtimer.

Ein Oldtimer ist immer gebraucht. Daher müssen bei einem Gutachten folgende Kriterien bezüglich der Abnutzung überprüft werden, damit Ihr Oldtimer als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut eingestuft wird:

  • Fahrzeugidentität
  • Aufbau/Karosserie
  • Rahmen und Fahrwerk
  • Motor und Antrieb
  • Bremsanlage
  • Lenkung
  • Reifen/ Räder
  • Elektrische Anlage
  • Innenraum

Zustandsnoten in einem Oldtimer-Gutachten

Note 1: Der Oldie entspricht ohne Einschränkungen der Verfassung der Erstauslieferung. Optisch und technisch sind keine Mängel vorhanden, das Fahrzeug ist mit einem Neuwagen vergleichbar. Oldtimer in einem solchen Zustand sind nur schwer zu finden.

Note 2: Der Oldtimer ist in einem guten Originalzustand oder wurde von einem Fachmann aufwendig restauriert. Die Restaurierung muss originalgetreu sein. Optisch und technisch ist das Auto einwandfrei, lediglich leichte Gebrauchsspuren sind zu erkennen.

Note 3: Der Wagen ist generell fahrtauglich und verkehrssicher. Ein akuter Reparaturbedarf liegt nicht vor. Allerdings sind Gebrauchsspuren und leichte Mängel gegeben. Auch Rost ist denkbar, allerdings darf der Wagen nicht „durchgerostet“ sein.

Note 4: Der Oldie ist zwar fahrbereit, könnte aber bei der nächsten HU durchfallen. Reparaturen sind dann notwendig. Einige Mängel und ein hoher Verschleiß sind erkennbar. Durchrostungen sind möglich, das Fahrzeug ist aber in allen Teilen vollständig.

Note 5: Dieser Oldtimer befindet sich in einem mangelhaften Zustand und ist nicht fahrbereit. Nicht alle Baugruppen sind vollständig vorhanden. Eine Restaurierung ist sehr aufwendig.

Oldtimergutachten mit der Note 1 sind unüblich, dazu sind die Anforderungen an den Oldtimer einfach zu hoch. Sollten Sie Ihren alten Wagen verkaufen wollen, sollte die Oldtimerbewertung bei einer Note zwischen 2 und 4 liegen.